Vision Zero - Key Visual

Sicherere Straßen in Sicht

EU Allgemeine Sicherheitsvorschriften

EU Allgemeine Sicherheitsvorschriften heben ab Juli 2024 die Fahrzeugstandards an

24. Juni 2024 - Ab dem 7. Juli 2024 werden die allgemeinen Sicherheitsvorschriften der EU (General Safety Regulation II, GSR II) eine neue Ära der Fahrzeugsicherheit einläuten. Alle Neufahrzeuge, die auf den Straßen der EU unterwegs sind, müssen den größten Teil der GSR II erfüllen. Modernste Sicherheitstechnologien, die für neue Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie Busse gesetzlich vorgeschrieben sind, sollen die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Continental steht an der Spitze dieses Wandels mit Technologien und Lösungen, die uns auf dem Weg zur Vision Zero – dem Ziel von null Verkehrsunfällen – voranbringen.

Der Bedarf an Sicherheitssystemen, die ein sicheres Fahren ermöglichen, geht einher mit der Tatsache, dass diese Technologien in der Bevölkerung weithin als nützlich anerkannt werden. Das zeigen zum Beispiel die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von Continental unter rund 2.000 deutschen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern ab 18 Jahren zur Fahrsicherheit im Straßenverkehr im Frühjahr 2024 durchgeführt hat. Über alle Altersgruppen hinweg zeigt sich, dass der zunehmende Einsatz von modernen Fahrerassistenzsystemen das Sicherheitsgefühl am Steuer erhöht. Für eine große Mehrheit (64 Prozent) der Befragten ist die Sicherheit beim Autofahren besonders wichtig.

Schlüsseltechnologien, die die Zukunft der Sicherheit bestimmen

In der GSR II werden mehrere kritische Sicherheitsfunktionen und -merkmale beschrieben, die nicht mehr nur optionale Zusatzausstattung, sondern nach einem festen Zeitplan in allen Neufahrzeugen in der Europäischen Union obligatorisch sein werden. Modernste Technologien und das umfassende Portfolio von Continental sind für die Erfüllung dieser neuen Anforderungen unerlässlich.

Folgende Sicherheitstechnologien werden für alle neuen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge in der EU obligatorisch sein:

  • Notbremsassistenzsystem:  Die Technologie erkennt mögliche Kollisionen mit Autos, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern und aktiviert das Bremssystem eigenständig. Notbremssysteme nutzen fortschrittliche Sensoren und Algorithmen, um Gefahren zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
  • Spurhalteassistent:  Das System sorgt dafür, dass die Fahrzeuge innerhalb der Fahrspur oder der Straßenbegrenzung bleiben, indem es bei Bedarf korrigierende Lenkeingriffe vornehmen. Solch Systeme basieren auf Kameras, die die Fahrbahnmarkierungen überwachen und unbeabsichtigtes Verlassen der Fahrbahn verhindern, wodurch das Unfallrisiko minimiert wird.
  • Notbremslicht:  Die Begriffe „Not-Stopp-Signal” und „Not-Stopp-Licht” werden oft für dieselbe Funktion verwendet. Es aktiviert bei einer Notbremsung die Warnblinklichter mit hoher Lichtintensität und zeigt anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug an, dass das Fahrzeug plötzlich langsamer wird oder stark bremst. Dieses System hilft, Auffahrunfälle zu vermeiden.
  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent:  Das System hilft den Fahrerinnen und Fahrern, sichere Geschwindigkeiten einzuhalten, indem es Echtzeit-Feedback liefern und die Fahrerin oder den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnt oder auch automatisch die Geschwindigkeit anpasst. Mithilfe von Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung stellt der intelligente Geschwindigkeitsassistent sicher, dass Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Das System hat das Potential, geschwindigkeitsbedingte Unfälle erheblich zu reduzieren.
  • Fahrermüdigkeitserkennung und Fahreraufmerksamkeitsüberwachung:  Dieses System überwacht das Verhalten der Fahrerin oder des Fahrers auf Anzeichen von Ermüdung oder Ablenkung. Die Technologie weist die Fahrerin oder den Fahrer darauf hin, Pausen einzulegen oder sich neu zu konzentrieren und bekämpft damit eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle.
  • Erkennung beim Rückwärtsfahren:  Die Kamera- und/oder andere Sensortechnik bietet eine klare Sicht auf den Bereich hinter dem Fahrzeug und warnt die Fahrerin oder den Fahrer vor schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen bzw. Verkehrsteilnehmern oder Hindernissen, die sie oder er sonst nicht sehen würde, und verringert das Unfallrisiko.
  • Event Data Recorder (EDR):  Die ereignisbezogene Datenaufzeichnung ist ein System, das ausschließlich für die Aufzeichnung und Speicherung kritischer unfallbezogener Daten kurz vor, während und unmittelbar nach einer Kollision konzipiert wurde. Der EDR hilft bei der Unfallanalyse und trägt zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit bei.
  • Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich:  Pkw und leichte Nutzfahrzeuge müssen so konstruiert und gebaut werden, dass sie einen vergrößerten Kopfaufprallschutzbereich aufweisen, um den Schutz von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern (z. B. Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrern) zu verbessern und ihre möglichen Verletzungen im Falle eines Zusammenstoßes zu mindern.
GSR II right turn assist

Für Busse und schwere Nutzfahrzeuge geht die Pflicht zum Einbau von Sicherheitssystemen über die Anforderungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der GSR II hinaus:

  • Informationssystem für toten Winkel:  Warnt die Fahrerin oder den Fahrer durch Signale vor Verkehrsteilnehmerinnen oder Verkehrsteilnehmern im toten Winkel. Das System trägt dazu bei, Kollisionen mit Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zu vermeiden, die oft zu schweren oder tödlichen Unfällen führen.
  • Informationssystem für das Anfahren:  Hilft, Kollisionen mit Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrerinnen und Radfahrern im frontalen toten Winkel des Fahrzeugs beim Anfahren zu vermeiden.
  • Reifendruck-Überwachungssystem:  Warnt die Fahrerin oder den Fahrer bei Reifendruckverlust.
  • Cyber Security:  Sorgt für sichere Fahrzeuge auf der Straße. Die Fahrzeughersteller müssen ein Cybersicherheits-Managementsystem sicherstellen und zertifizieren, um die Fähigkeit nachzuweisen, die Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus des Produkts zu gewährleisten. Darüber hinaus enthält die Verordnung einen umfassenden Rahmen mit Anforderungen Liste der Gefahren und der entsprechenden Gefahren, die sichergestellt sein müssen, um eine Fahrzeugtypgenehmigung zu erhalten.

Auf dem Weg in Richtung Vision Zero

Die GSR II der EU ist ein wichtiger Schritt in Richtung Vision Zero. Durch die Vorschrift dieser fortschrittlichen Sicherheitsfunktionen und -merkmale zielt die Verordnung darauf ab, die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken. Continental begrüßt die in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Außerdem sind wir stolz darauf, bei dieser Mission mit führend zu sein, da unsere innovativen Technologien nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch die Grenzen der Automobilsicherheit erweitern.

Continental steht bereit, Fahrzeughersteller jeder Größe bei der Erfüllung dieser neuen Standards zu unterstützen. Neben der Erstausrüstung bietet Continental auch Nachrüstlösungen an, um bestehende Fahrzeuge mit Überwachung für den toten Winkel, Rückfahrerkennung und Reifendruck-Überwachungssystem zu verbessern.

Gemeinsam setzen wir uns für eine sicherere Zukunft im Straßenverkehr ein. Unser Engagement für die Sicherheit wird auch zukünftig weiterhin Innovationen im Automobilbereich prägen und dafür sorgen, dass die Vision Zero Wirklichkeit wird.

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